Allgemeines Zivilrecht

Unter dem Begriff Zivilrecht werden die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen zu Privatpersonen und von Verbrauchern zu Unternehmern sowie von Unternehmern zu Unternehmern verstanden. Dies hat zur Folge, dass eine Vielzahl von Rechtsfragen vom allgemeinen Zivilrecht erfasst wird:

  • Zustandekommen eines wirksamen Vertrages (z.B. Kaufvertrag im Internet, Darlehen, Bürgschaft, Werkvertrag, Leasing, Haustürgeschäft, Reisevertrag)
  • Vorliegen eines Widerrufsrechts: z.B. Widerruf eines Darlehensvertrages (Vorfälligkeitsentschädigung)
  • Gewährleistungsrechte (z.B. bei Schlechtleistung durch Handwerker)
  • Rückabwicklung eines Vertrages (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf)
  • Minderung (z.B. beim Reisevertrag wegen Schlechtleistung durch den Reiseveranstalter)
  • Mahnungen / Zahlungsaufforderungen
  • AGB-Kontrolle / Vertragskontrolle
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (z.B. beim Kaufvertrag)
  • Herausgabeansprüche
  • Grundstücksrecht (auch Nachbarschaftsrecht)
  • Verkehrsrecht (Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen)

In allen allgemein zivilrechtlichen Angelegenheiten ist Rechtsanwalt Dr. Martin Strake für Sie als Mandant Ihr kompetenter Ansprechpartner.